Ein Parlament ist grundsätzlich ein öffentlicher
Ort. Die Vertreterinnen und Vertreter des Volkes haben ihre Stimmabgabe
so offen wie irgend möglich zu vollziehen und ihren Wählerinnen
und Wählern zu erklären.
Im Gegensatz zum Nationalrat, wo ein elektronisches System dafür
sorgt, dass bei jeder Abstimmung registriert wird, wer wie gestimmt
hat, finden im Kantonsrat nur ganz selten so genannte Namensaufrufe
statt. 30 Mitglieder des Rates können verlangen, dass unter
Namensaufruf abgestimmt wird. Dieser wird protokolliert und so öffentlich
zugänglich.
Ein Namensaufruf ist nicht speziell beliebt, weil er ca. 15 Minuten
dauert und weil ein gewisser Druck auf das Ratsmitglied ausgeübt
wird, sich entweder zur Fraktion oder zu seiner eigenen Meinung
zu bekennen, was ja nicht immer das Gleiche ist.
Der Namensaufruf wird entweder deshalb verlangt, weil Abweichler
diszipliniert werden oder weil aus einer Fraktion bestimmte Leute
unter öffentlichem Druck herausgebrochen werden sollen. Im
Wahlkampf können Namensaufrufe verwendet werden, um einzelne
Leute für ihre Haltung zu belohnen oder zu bestrafen.
Der Transparenz zuliebe:
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Namensaufrufe seit 2003
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